Praxisleitfaden GmbH-Generalversammlung
1. Aufl. 2022
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S. 1847. Alternative Formen der Beschlussfassung
7.1. Überblick
Beschlüsse können auch außerhalb einer „klassischen“ Generalversammlung gefasst werden. In Frage kommt dabei einerseits die schriftliche Beschlussfassung (Umlaufbeschluss; s Punkt 7.2.). Andererseits ist auch denkbar, die Generalversammlung „virtuell“ abzuhalten (s Punkt 7.4.).
Darüber hinaus kommt ein Beschluss der Gesellschafter auch dann zustande, wenn alle (und somit auch nicht stimmberechtigte) Gesellschafter zustimmen (sich also in der Sache einig sind). Dies auch dann, wenn weder die Vorgaben für die Abhaltung einer Generalversammlung noch jene über die schriftliche Beschlussfassung eingehalten werden. Denkbar sind unter der Voraussetzung der Zustimmung sämtlicher Gesellschafter daher auch mündliche und konkludente Beschlüsse. Besteht unter den Gesellschaftern hingegen keine Einigkeit, können ohne Einhaltung der Vorschriften über die Abhaltung einer (allenfalls virtuellen) Generalversammlung oder jener zur schriftlichen Beschlussfassung keine Beschlüsse gefasst werden.
Bei der Wahl, ob eine Beschlussfassung innerhalb oder außerhalb einer Generalversammlung initiiert wird, sind va die Dringlichkeit der Angelegenheit (schriftliche ...