Praxisleitfaden GmbH-Generalversammlung
1. Aufl. 2022
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S. 1826. Gesetzliche Minderheitenrechte
Das GmbHG hat einen ausgeprägten Minderheitenschutz. Dies auch in Bezug auf Generalversammlungen. Im Konkreten kommen den Gesellschaftern iZm Generalversammlungen – teilweise abhängig von ihrer Beteiligungshöhe – folgende Minderheitenrechte zu:
Jeder Gesellschafter (unabhängig von seiner Beteiligungshöhe):
Teilnahme-, Rede- und Fragerecht (s Punkt 4.2.).
Antragsrecht (s Punkt 4.6.2.).
Stimmrecht (s Punkt 4.6.3.1.).
Recht, Widerspruch zu Protokoll zu geben (s Punkt 4.6.4.).
Recht auf Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht (bzw Konzernabschluss samt Konzernlagebericht) und Einsicht in die Bücher innerhalb von 14 Tagen vor der zur Prüfung des Jahresabschlusses berufenen Generalversammlung.
Recht auf Einsichtnahme in die Beschlüsse der Generalversammlung (s Punkt 5.2.3. am Ende).
Recht auf Zusendung einer Kopie der Niederschrift über die gefassten Gesellschafterbeschlüsse (s Punkt 5.2.3.).
Recht, unter bestimmten Voraussetzungen eine Anfechtungs- bzw Feststellungsklage zu erheben bzw einem diesbezüglichen Prozess als Nebenintervenient beizutreten (s Punkt 5.4.).
Gesellschafter oder Gesellschaftergruppen ab 10 % des Stammkapitals:
Recht, die Einberufung einer Generalversammlung zu verlangen sowie gege...