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Gonaus/Schmidsberger

Praxisleitfaden GmbH-Generalversammlung

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4641-1

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Dokumentvorschau
Praxisleitfaden GmbH-Generalversammlung (1. Auflage)

S. 11. Einleitung

1.1. Die Bedeutung der Generalversammlung

Nach dem gesetzlichen Grundmodell verfügt eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zumindest über zwei Organe: Die Geschäftsführer (§§ 15 ff GmbHG) und die Generalversammlung (§§ 34 ff GmbHG). Daneben ist bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen als weiteres Organ ein Aufsichtsrat (§§ 29 ff GmbHG) einzurichten. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann ein Aufsichtsrat freiwillig installiert werden. Freiwillig können auch weitere – gesetzlich nicht vorgesehene – Organe (wie zB ein Beirat oder ein Gesellschafterausschuss) eingerichtet werden.

Während die Geschäftsführer die Geschäfte führen und die Gesellschaft nach außen vertreten, ist der Aufsichtsrat mit der Überwachung der Geschäftsführung betraut. Die Generalversammlung stellt wiederum die Versammlung der Gesellschafter dar, in der diese ihren Willen bilden und in Form von Beschlüssen zum Ausdruck bringen.

Den Gegenständen, hinsichtlich derer die Gesellschafter Beschlüsse fassen können, sind dabei kaum Grenzen gezogen: Denn die Generalversammlung ist insofern allzuständig, als sie – wenn der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt – jede Angelegenheit an sich ziehen und bindend entscheiden kann. Somit...

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