Praxishandbuch CRR III | CRD VI
1. Aufl. 2024
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S. 2359. ESG-Risiken
9.1. Hintergrund
Die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen zu ESG-Risiken sind im breiteren Kontext der europäischen Initiativen zur Förderung der Nachhaltigkeit zu sehen. Durch die Ratifizierung des Übereinkommens von Paris im Dezember 2015 haben sich die teilnehmenden Staaten zur Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf deutlich unter 2°C bzw möglichst auf 1,5°C gegenüber vorindustriellen Werten verpflichtet. Die Europäische Kommission hat zur Erreichung dieser Ziele und zur Verringerung der Auswirkungen des Klimawandels im Jahr 2018 einen umfassenden Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums und im Jahr 2019 den European Green Deal veröffentlicht.
Ein Teil des Aktionsplanes sieht den Abbau von Informationsasymmetrien in den Beziehungen zwischen Kunden und Finanzmarktteilnehmern bzw Finanzberatern im Hinblick auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken, die Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen, die Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale sowie im Hinblick auf nachhaltige Investitionen vor. Diese Informationsasymmetrien sollen durch verpflichtende vorvertragliche Informationen und laufende Offenlegungen durch Finanzmarktteilne...