Praxishandbuch CRR III | CRD VI
1. Aufl. 2024
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S. 2238. Offenlegung
8.1. Einleitung
Die Offenlegungsbestimmungen nach Teil 8 der CRR stellen die dritte Säule der Bankenaufsicht dar und ergänzen den regelbasierten Ansatz der Säule I und den prinzipienbasierten Ansatz der Säule II durch eine marktbezogene Perspektive. Wie im Schaubild der EBA (Abbildung 24) dargestellt, sind vier Blöcke an Offenlegungsanforderungen zu unterscheiden, die teilweise auch Berührungspunkte zueinander aufweisen: (1) der bankenaufsichtsrechtliche Themenblock, der in Teil 8 der CRR verankert ist, (2) die Anforderungen an Wertpapierfirmen nach der Verordnung (EU) 2019/2033 (sog Investment Firm Regulation, IFR), (3) die Offenlegungsanforderungen aus dem Bankenabwicklungsregime und schließlich (4) die relativ neuen Anforderungen zur Nachhaltigkeitspublizität.
Abbildung 24: Rahmen der aufsichtsrechtlichen Offenlegungsanforderungen
Die mit der CRR III einhergehenden Neuerungen bei den prudentiellen Offenlegungsbestimmungen werden in den nachfolgenden Abschnitten 8.2. und 8.3. erörtert. Zu den erweiterten ESG-bezogenen Offenlegungen wird auf Abschnitt 9., dort Kapitel 9.5. verwiesen. Zunächst soll ein kurzer Überblick über die AnfordeS. 224rungen für Wertpapierfirmen und die abwicklungsbez...