Praxishandbuch CRR III | CRD VI
1. Aufl. 2024
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S. 1454. Operationelles Risiko
4.1. Grundlagen und Begriffsbestimmungen
4.1.1. Operationelles Risiko
Institute müssen ihre operationellen Risiken gem Art 92 Abs 3 lit e CRR mit Eigenmitteln unterlegen. Vorschriften zur Bemessung der Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko finden sich in Teil 3 Titel III der CRR.
Das operationelle Risiko wird in Art 4 Abs 1 Z 52 CRR mit der CRR III neu definiert als das
Risiko von Verlusten, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden, was insbesondere auch das Rechtsrisiko, das Modellrisiko und das IKT-Risiko, aber nicht das strategische Risiko und das Reputationsrisiko einschließt.
Gegenüber der bisherigen Fassung umfasst die neue Begriffsbestimmung ausdrücklich Risiken in Bezug auf Modelle und die Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) und schließt explizit das strategische Risiko und Reputationsrisiken aus. Die folgende Tabelle 35 stellt die Begriffsbestimmung nach CRR III der bisher geltenden Begriffsbestimmung gegenüber.
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CRR (status quo) | CRR III (mit Hervorhebung der Neuerungen) |
Risiko von Verlusten, die durch die Unangemessenheit oder das V... |