Eisenberger/Hödl

Einführung in das Steiermärkische Bau- und Raumplanungsrecht

3. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-1835-7

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Einführung in das Steiermärkische Bau- und Raumplanungsrecht (3. Auflage)

S. 14018 Festsetzung der Bebauungsdichte

(§ 30 Abs 5 StROG; Bebauuungsdichte-VO)

Die Frage, wie die Bebauungsdichte festzulegen ist, wird in der Bebauungsdichteverordnung geregelt. Die Bebauungsdichteverordnung (LGBl Nr 38/1993 idgF) wurde von der Steiermärkischen Landesregierung erlassen. Bei der Bebauungsdichte handelt es sich – wie bereits unter Pkt 4.8 erläutert – um die Verhältniszahl, die sich aus der Teilung der Gesamtfläche der Geschoße durch die zugehörige Bauplatzfläche ergibt. In der Bebauungsdichteverordnung ist festgelegt, welche Mindest- und Höchstwerte der Bebauungsdichte für die einzelnen Baugebiete bzw Bauten zulässig sind.

Gem § 2 Bebauungsdichte-VO gelten folgende Mindest- bzw Höchstwerte für die einzelnen Baugebiete:


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a)
reine Wohngebiete
0,2
0,8
b)
allgemeine Wohngebiete
0,2
1,4
c)
Kerngebiete
0,5
2,5
d)
Gewerbegebiete
0,2
2,5
e)
Industrie und Gewerbegebiete 1
0,2
2,5
f)
Industrie und Gewerbegebiete 2
0,2
2,5
g)
Dorfgebiete
0,2
1,5
h)
Kurgebiete
0,2
0,8
i)
Erholungsgebiete
0,2
0,8
j)
Gebiete für Einkaufszentren 1
0,5
2,5
k)
Gebiete für Einkaufszentren 2
0,5
2,5
l)
Ferienwohngebiete
0,2
0,8

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Bebauungsdichte über- bzw unterschritten werden. In Gebieten, die bei Inkrafttreten der Verordnu...

Einführung in das Steiermärkische Bau- und Raumplanungsrecht

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