Eisenberger/Hödl

Einführung in das Steiermärkische Bau- und Raumplanungsrecht

3. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-1835-7

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Einführung in das Steiermärkische Bau- und Raumplanungsrecht (3. Auflage)

S. 92 Rechtsgrundlagen

Baurecht bezeichnet je nach Zusammenhang die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Bauen betreffen. Es muss dabei zwischen den Regeln des privatrechtlichen und denjenigen des öffentlich-rechtlichen Baurechtes unterschieden werden.

1) Unter privatrechtlichem Baurecht versteht man das dingliche, veräußerliche und vererbliche, zeitlich begrenzte Recht (zehn bis 100 Jahre), auf oder unter einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu haben (§ 1 Abs 1 iVm § 3 BauRG). Die Allgemeinheit versteht unter dem Begriff Baurecht häufig auch Rechtsprobleme zwischen Bauherren und Professionisten im Rahmen der Errichtung von Bauwerken.

2) Das öffentlich-rechtliche Baurecht umfasst jene Normen, die die Bebaubarkeit von Grundstücken und die näheren Vorschriften für einzelne Bauvorhaben regeln (wie zB Sicherheits- und Gestaltungsvorschriften). Teil der im öffentlich-rechtlichen Baurecht zu lösenden Rechtsfragen ist auch die Frage nach dem subjektiven Recht, ein bestimmtes Grundstück bebauen zu können.

Dieses Buch behandelt Fragen des öffentlich-rechtlichen Baurechts.

2.1 Verfassungsrechtliche Grundlagen des Baurechtes

Die Verteilung der staatlichen Funktionen zwischen dem Bund und den Ländern bil...

Einführung in das Steiermärkische Bau- und Raumplanungsrecht

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