Einführung in das Steiermärkische Bau- und Raumplanungsrecht
3. Aufl. 2014
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S. 11 Einleitung
Man möchte meinen, Baurecht wäre einfach: „Wer ein Haus baut, braucht eine Bewilligung, und wenn man sich an das Baugesetz hält, bekommt man diese auch.“ Für zahlreiche Sachverhalte mag dieser Grundsatz gelten, aber Bücher wie das vorliegende würden nicht geschrieben, gäbe es nicht auch die vielen anderen Fälle. Fälle, in denen das Gesetz keine klare Antwort auf baurechtliche Fragestellungen gibt, in denen die Interessen von Bauwerbern und Nachbarn diametral auseinanderlaufen, Fälle, die eine Vielzahl von Anwälten, von Architekten, von Stadtplanern und von Beamten beschäftigen und in denen auch am Schluss, nachdem das Höchstgericht entschieden hat, noch lange nicht alle Rechtsfragen geklärt sind. Fälle wie der nachstehende:
Eine von unserer Kanzlei vertretene große Wohnbaugesellschaft (eine Firma, die Baugrundstücke kauft, Wohnungen errichtet und in der Folge verkauft) hatte die Option, ein hochwertiges Baugrundstück in der Grazer Innenstadt zu kaufen. Das Baugrundstück erwies sich für die Ziele der Wohnbaugesellschaft als überaus interessant, barg jedoch eine Reihe von Risiken. Zum einen war es teilweise mit abbruchreifen Objekten bebaut, und aufgrund der sich auf dem G...