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Huber-Wurzinger

Die Umsatzsteuer in Vermietung und Verpachtung

dbv

5. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7041-0837-1

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Dokumentvorschau
Die Umsatzsteuer in Vermietung und Verpachtung (5. Auflage)

S. 68Kap 12 Sonstige Fragen

12.1. Bau- und Reinigungsleistungen

Bei Bauleistungen und Reinigungsleistungen kommt es nach § 19 Abs 1a UStG in bestimmten Fällen zu einem besonderen „Bauleistungs-Reverse Charge“. Dies bedeutet, dass es zu einem Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger kommt. Zu Begriff und Systematik des Reverse Charge siehe Pkt 4.7.

Zur Anwendung des Bauleistungs-Reverse Charge kommt es, wenn ein Unternehmer eine Bauleistung an einen anderen Unternehmer erbringt,

  • der entweder seinerseits mit der Erbringung der Bauleistung beauftragt ist (zB Generalunternehmer) oder

  • der üblicherweise selbst Bauleistungen erbringt.

Als „Bauleistungen“ werden dabei alle Leistungen bezeichnet, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung, Beseitigung oder Reinigung von Bauwerken dienen (Rz 2602c UStR unter Hinweis auf BLV Wohn- und Gewerbebau GmbH, C-395/11). Das gilt auch für die Überlassung von Arbeitskräften, wenn die überlassenen Arbeitskräfte Bauleistungen erbringen.

Im Normalfall trifft diese Regelung nicht zu, wenn eine Bau- oder Reinigungsleistung an einen Vermieter erbracht wird. Rechnungen von Professionisten an Vermieter haben daher grundsätzlich mit Umsatzsteuerausweis zu e...

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