Die Umsatzsteuer in Vermietung und Verpachtung
5. Aufl. 2023
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S. 62Kap 10 Das Finanzamt prüft
Auch Vermieter sind vor einer Prüfung durch die Finanzverwaltung nicht sicher. Nach Einreichung einer Umsatzsteuervoranmeldung kann es – insbesondere bei Geltendmachung von größeren Vorsteuerbeträgen – zu einer Umsatzsteuernachschau kommen.
Eine normale Betriebsprüfung umfasst in der Regel einen Zeitraum von drei Jahren. Schwerpunkte einer Prüfung im Bereich Vermietung und Verpachtung sind ua:
Sind alle Rechnungen, aufgrund derer ein Vorsteuerabzug vorgenommen wurde, ordnungsmäßig?
Betreffen alle Rechnungen die vermietete Liegenschaft?
Gibt es auch Umsätze, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen? Sind Vorsteuerkorrekturen vorzunehmen?
Weiters werden aus den Bereichen der Ertragsteuern und Gebühren sowie des Verfahrensrechtes häufig folgende Punkte untersucht:
Aufteilung von Grund und Boden und Gebäude beim Ankauf einer Liegenschaft;
Höhe der Abschreibung für Gebäude;
Abgrenzung Sofortaufwand für Reparaturen bzw Aktivierungspflicht oder Verteilung auf 15 Jahre;
Abgrenzung Herstellungsaufwand – Instandsetzungsaufwand – Instandhaltungsaufwand (Reparaturaufwand);
Ausscheiden von Privatanteilen;
Zuordnung Fremdkapitalzinsen zum Mietobjekt;
Vergebührung von Mietverträgen;
Rechnen Sie damit, dass die Finanzverwaltung im Vorfeld einer Betriebsprüfung Erkundigungen im Melderegister eingeholt hat!