Die Umsatzsteuer in Vermietung und Verpachtung
5. Aufl. 2023
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S. 57Kap 8 Erklärung und Entrichtung
8.1. Umsatzsteuervoranmeldung
Unternehmer, deren Umsätze im vorangegangenen Kalenderjahr € 35.000,-- überstiegen haben, haben eine vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) abzugeben. Bei Umsätzen über € 100.000,-- ist eine monatliche UVA abzugeben.
Wurde die Umsatzgrenze von € 35.000,-- nicht überschritten, so muss keine UVA abgegeben werden, wenn die errechnete Vorauszahlung zur Gänze spätestens am Fälligkeitstag entrichtet wird oder sich für einen Voranmeldungszeitraum keine Vorauszahlung ergibt.
Umsatzsteuervoranmeldungen sind elektronisch über FinanzOnline einzureichen. Sind die elektronischen Voraussetzungen dafür nicht gegeben, können sie jedoch auch in Papierform an das Finanzamt übermittelt werden.
8.2. Entrichtung der Umsatzsteuer
Ergibt sich in einem Voranmeldungszeitraum eine Zahllast, so ist diese spätestens am 15. des zweitfolgenden Kalendermonats an das Finanzamt zu entrichten (1. Quartal 2023: Meldung und Zahlung bis ; Jänner 2023: Meldung und Zahlung bis ). Ergibt sich ein Guthaben, so wird dieses auf dem Finanzamtskonto gutgeschrieben und kann entweder für künftige Zahllasten verwendet oder zur Rückzahlung beantrag...