Die Umsatzsteuer in Vermietung und Verpachtung
5. Aufl. 2023
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S. 49Kap 6 Schenkung/Erbschaft eines Mietobjektes
Wird eine Immobilie, die unternehmerisch genutzt wurde, unentgeltlich im Wege einer Schenkung übertragen, liegt aus umsatzsteuerlicher Sicht ein Entnahmeeigenverbrauch vor, der einer Lieferung gleichgestellt ist (§ 3 Abs 2 UStG).
Ebenso wie beim Verkauf eines Vermietungsobjektes ist auch bei der Entnahme grundsätzlich die unechte Steuerbefreiung vorgesehen. Dies hat für den Geschenkgeber den Nachteil, dass allenfalls eine Berichtigung der Vorsteuern aus der Anschaffung oder Herstellung sowie aus Großreparaturen oder Sanierungsaufwendungen notwendig ist (siehe Pkt 4.9). Vorsteuern, die im Zusammenhang mit der Übertragung anfallen (zB für Beratungsaufwand) sind nicht abzugsfähig.
Auch hier ist wie beim Verkauf einer Immobilie aber eine Option zur Steuerpflicht möglich. Dadurch kann eine Vorsteuerberichtigung beim Geschenkgeber vermieden werden.
Anders als beim Verkauf sind jedoch nur jene Teile der Liegenschaft in die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer einzubeziehen, für welche ein Vorsteuerabzug geltend gemacht worden ist (siehe dazu Musterrechnung unter Pkt 13.2).
Bei einer unentgeltlichen Übertragung einer Immobilie an einen Unternehmer mit der Option zur ...