Die Umsatzsteuer in Vermietung und Verpachtung
5. Aufl. 2023
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S. 10Kap 2 Wichtige Grundbegriffe
2.1. Der Grundstücksbegriff
Unter einem „Grundstück“ ist nach Art 13b VO (EU) 282/2011 idF VO (EU) 1042/2013 folgendes zu verstehen:
ein bestimmter über- oder unterirdischer Teil der Erdoberfläche, an dem Eigentum und Besitz begründet werden kann;
jedes mit oder in dem Boden über oder unter dem Meeresspiegel befestigte Gebäude oder jedes derartige Bauwerk, das nicht leicht abgebaut oder bewegt werden kann;
jede Sache, die einen wesentlichen Bestandteil eines Gebäudes oder eines Bauwerks bildet, ohne die das Gebäude oder das Bauwerk unvollständig ist, wie zB Türen, Fenster, Dächer, Treppenhäuser und Aufzüge;
Sachen, Ausstattungsgegenstände oder Maschinen, die auf Dauer in einem Gebäude oder einem Bauwerk installiert sind, und die nicht bewegt werden können, ohne das Gebäude oder das Bauwerk zu zerstören oder zu verändern.
Auch bei der Vermietung von Bauwerken, wie zB Straßen, Eisenbahnstrecken, Brücken, Flughäfen, Häfen, Deichen, Gaspipelines, Wasser- und Abwassersystemen oder Industrieanlagen wie Kraftwerke, Windturbinen, Raffinerien liegt daher eine Vermietung eines Grundstückes vor.
Für die Beurteilung, ob ein Gebäude oder Bauwerk unter den Begriff „Grundstüc...