E-Mobilität in der Personalverrechnung
1. Aufl. 2023
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S. 98Kapitel 12: E-Mobilität iZm Pendlerpauschale
Grundsätzlich wird in § 16 Abs 1 Z 6 lit b EStG geregelt, dass bei Zurverfügungstellung eines arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges auch für die Fahrten auf der Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kein Pendlerpauschale in Anspruch genommen werden darf.
Dieser Ausschluss besteht auch dann, wenn der Arbeitnehmer für die Privatnutzung des arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges einen Kostenbeitrag leistet, auch wenn dieser Kostenbeitrag den Sachbezugswert mindert.
Damit der Arbeitnehmer die Pendlerpauschale auch am Veranlagungsweg nicht nachträglich beantragen kann, muss der Arbeitgeber die Privatnutzung des arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges – auch wenn der Sachbezugswert Null beträgt – auf dem Lohnkonto als ein Monat, in dem dieser Sachverhalt vorgelegen ist, darstellen und am Jahreslohnzettel die Anzahl solcher Monate im Kalenderjahr angeben.
Dies gilt auch dann, wenn das Fahrzeug nicht das gesamte Monat zur Verfügung gestellt wurde.
Diese Einschränkung bezieht sich allerdings ausschließlich auf Kraftfahrzeuge, somit auf die Gewährung gem § 4 SBWVO, nicht aber auf Fahrräder und Krafträder gem § 4b SBWVO.
Es ist also durchaus möglich, arbeitgebereigene Fahrräder oder Kr...