E-Mobilität in der Personalverrechnung
1. Aufl. 2023
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S. 82Kapitel 8: Nutzungsvereinbarung von Firmenfahrzeugen
Arbeitsrechtlich wird oftmals übersehen, für die Nutzungsüberlassung von Gegenständen an den Arbeitnehmer, eine vertragliche Vereinbarung zu schaffen, denn der Arbeitnehmer bekommt die Sache, nutzt diese und der entstandene Mangel im Bereich der Vertragsklarheit ist nicht unmittelbar spürbar.
Jedoch zeigt die Judikatur der letzten Jahre, und auch das Entstehen des Null-Sachbezugs, dass alleine schon zur Festlegung eines arbeitsrechtlichen Wertes in Bezug auf die Nutzungsüberlassung häufig ein massives Manko im Regelwerk besteht.
Aber abgesehen vom arbeitsrechtlichen Wert existieren einige Themen, die von Anbeginn an geregelt werden sollten, damit spätere Streitigkeiten vermieden werden können oder auch gegebenenfalls im gerichtlichen Streitprozess Interpretationen weitestgehend hintangehalten werden können.
8.1. Austauschrecht
Grundsätzlich bildet ein zur Privatnutzung zur Verfügung gestelltes arbeitgebereigenes Fahrzeug einen Tatbestand eines gewährten Entgelts.
Mangels besondere Vereinbarung hat der Arbeitgeber daher auch nicht das Recht, ohne entsprechenden Wertausgleich das gegebene Fahrzeug gegen jedweden anderen Fahrzeugtyp auszu...