Hochweis

E-Mobilität in der Personalverrechnung

dbv

1. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7041-0841-8

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E-Mobilität in der Personalverrechnung (1. Auflage)

S. 33Kapitel 3: Das E-Bike und Fahrrad

Unter einem Fahrrad versteht man:

  • ein Fahrzeug, das mit einer Vorrichtung zur Übertragung der menschlichen Kraftangetrieben wird

  • ein zweirädriges Fahrzeug, das unmittelbar durch menschliche Kraft angetrieben wird (Roller)

  • ein elektrisch angetriebenes Fahrrad oder Fahrzeug mit einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als25 km/h (zB Elektrofahrrad)

Diese Fahrzeuge fallen unter die Fahrradverordnung und sind dementsprechendauszustatten und zu betreiben.

3.1. Firmen-(E)-Fahrrad Privatnutzung

3.1.1. Arbeitsrecht

Eine durchaus interessante Variante der Entlohnung kann es sein, dem Arbeitnehmer ein Firmenfahrrad zur Privatnutzung zu überlassen.

Dies ist allerdings nur in Form einer überkollektivvertraglichen Entlohnung möglich, also zusätzlich zum kollektivvertraglichen Mindestentgelt.

Jene Beträge, die der Kollektivvertrag vorschreibt, sind dem Arbeitnehmer jedenfallsin Bargeld zu gewähren, außer der Kollektivvertrag würde ausdrücklich eine Gewährung in Form von Nutzungsrechten, bzw in Form bestimmter Nutzungsrechte, erlauben.

So eine Regelung gibt es beispielsweise im Bereich der Gastronomie, wo Kost un...

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