Peschetz

Blitzlicht Finanzstrafrecht

dbv

1. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7041-0839-5

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Blitzlicht Finanzstrafrecht (1. Auflage)

S. 125Kapitel 8: Häufige Fragen von Mitarbeitern

  • Bei meinem Dienstgeber ist ein Finanzstrafverfahren anhängig. Ich bin als Auskunftsperson geladen. Muss ich hingehen? Worauf ist zu achten?

    Als Auskunftsperson sind Sie verpflichtet, der Ladung zur Einvernahme auch Folge zu leisten. Unabhängig davon, welchen Eindruck man Ihnen vermittelt: Seien Sie sich unbedingt bewusst, dass Sie durch Ihre Aussage auch schnell zum Beschuldigten werden können. Als Auskunftsperson sind Sie zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet. Sie müssen aber nichts sagen, womit Sie sich selbst belasten würden.

  • Ich habe das Gefühl, dass einige Weisungen, die mir mein Vorgesetzter erteilt, steuerlich nicht in Ordnung sind. Was soll ich tun? Muss ich die möglichen Vergehen dokumentieren?

    Wenn Sie offenkundig steuerlich unrichtige Buchungen vornehmen oder die Steuererklärungen (einschließlich Umsatzsteuervoranmeldungen) unrichtig ausfüllen, machen Sie sich selbst strafbar. Der Umstand, dass Sie von Ihrem Dienstgeber abhängig sind, stellt finanzstrafrechtlich keine Entschuldigung dar. Lehnen Sie es daher unbedingt ab, unrichtige oder unvollständige Steuererklärungen vorzubereiten. Der Umstand, dass Sie darauf hingewiesen habe...

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