Blitzlicht Finanzstrafrecht
1. Aufl. 2023
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S. 120Kapitel 7: Häufige Fragen von berufsmäßigen Parteienvertretern
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass finanzstrafrechtliche Probleme des Klienten auf mich abfärben?
Erfahrungsgemäß wird üblicherweise bei der Einleitung des Finanzstrafverfahrens gegen den Klienten nicht unmittelbar auch gegen den berufsmäßigen Parteienvertreter eingeleitet, wenn es keine Hinweise auf eine Tatbeteiligung des Beraters gibt. Das heißt bedauerlicherweise aber noch lange nicht, dass ein Finanzstrafverfahren des Klienten nicht auch auf den Berater „überschwappen“ kann. Gerade für den Fall, dass sich die Vorwürfe erhärten, neigen viele Klienten dazu, den Berater massiv zu belasten. Klienten hoffen dadurch die eigene Strafbarkeit zu verhindern oder zumindest zu reduzieren. Dies ist ein Trugschluss, die Situation verschärft sich dadurch für alle Beteiligten deutlich. Dennoch muss damit gerechnet werden, dass dies passiert. Bereiten Sie sich also darauf vor, auch ihre eigene Sorgfalt notfalls belegen zu müssen und seien Sie zurückhaltend mit Äußerungen, die später vielleicht Ihre eigene Verteidigung erschweren könnten. Denken Sie dabei auch allfällige nachfolgende Schadenersatzansprüche mit: Räumen Sie ohne ...