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Blitzlicht Finanzstrafrecht

dbv

1. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7041-0839-5

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Dokumentvorschau
Blitzlicht Finanzstrafrecht (1. Auflage)

Kapitel 5: Verfahren

S. 1085.1. Einleitung

Der Beschuldigte muss über die Einleitung des Finanzstrafverfahrens verständigt werden. Dies erfolgt in der Regel schriftlich. Jeder Beschuldigte wird separat informiert. Dies trifft auch für Verbände zu. Die Zustellung erfolgt direkt an den Beschuldigten, auch wenn dieser steuerlich vertreten ist.

Der Einleitung können Sie unter anderem entnehmen, welches Finanzvergehen Ihnen vorgeworfen wird. Dies ist ein wichtiger Ansatzpunkt für Ihre Verteidigung. Die Finanzstrafbehörde legt sich damit darauf fest, wie aus ihrer Sicht der Sachverhalt war. Diese Entscheidung kann verfahrensentscheidend sein: Gelegentlich stellt sich heraus, dass von einem falschen Delikt ausgegangen wird.

Beispiel:

So könnte die Finanzstrafbehörde etwa von einem UVA-Delikt ausgehen, obwohl bereits die Jahressteuererklärung abgegeben wurde, oder ein UVA-Delikt in einem falschen Zeitraum oder eine unterlassene Änderungsmeldung an das Register der wirtschaftlichen Eigentümer, obwohl es sich um eine unrichtige Meldung handelt, annehmen.

Dies eröffnet unter Umständen ein kleines Zeitfenster für eine mögliche Selbstanzeige, da die eigentliche Tat noch nicht entdeckt ist und damit in Hinb...

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