Fellner

Abrechnung von Sportvereinen

dbv

1. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7041-0840-1

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Abrechnung von Sportvereinen (1. Auflage)

S. 109Kapitel 7: Sachbezüge

7.1. Der Kfz-Sachbezug

Stellt der Verein dem Sportler einen arbeitgebereigenen Pkw nicht nur für beruflich veranlasste Fahrten zur Verfügung, dann löst die Privatnutzung des Fahrzeuges einen Sachbezug aus. Bei einem Kraftfahrzeug iSd § 2 Z 1 Kraftfahrgesetz handelt es sich um „ein zur Verwendung auf Straßen bestimmtes oder auf Straßen verwendetes Fahrzeug, das durch technisch freigemachte Energie angetrieben wird und nicht an Gleise gebunden ist“.

Voller Sachbezug

Besteht für den Sportler die Möglichkeit, ein arbeitgebereigenes Kfz für Privatfahrten zu benützen (dazu zählen auch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte), das einen CO2-Emissionswert von mehr als 132 Gramm/Kilometer (Grenzwert 2023) aufweist, sind als Sachbezugswert 2% der Anschaffungskosten des Kfz (inkl USt und NOVA), höchstens jedoch € 960,-- anzusetzen. Beträgt der CO2-Emissionswert höchstens 132 Gramm/Kilometer, sind als Sachbezugswert 1,5% der Anschaffungskosten, maximal aber € 720,-- anzusetzen.

Halber Sachbezugswert

Wird das firmeneigene Kfz nachweislich im Jahresdurchschnitt für Privatfahrten nicht mehr als 500 km monatlich benützt, ist der Sachbezugswert im halben Betrag (1%, höchstens € 4...

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