Gruppenbesteuerung
2. Aufl. 2017
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S. 13II. Einführung in die Gruppenbesteuerung
Karl Bruckner (†)/Margit Widinski
Die mit der Veranlagung 2005 in Kraft getretene moderne und international attraktive Gruppenbesteuerung (geregelt in § 9 KStG) war neben der Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 34 % auf 25 % das Herzstück der 2. Etappe der Steuerreform 2004/05 im Bereich der Unternehmensbesteuerung.
Der eigentliche Kern der Gruppenbesteuerung besteht darin, dass die steuerlichen Ergebnisse von formalrechtlich selbständigen, aber finanziell verbundenen Körperschaften (im Regelfall Kapitalgesellschaften), die sich zu einer Unternehmensgruppe zusammengeschlossen haben, letztlich bei der obersten Gruppengesellschaft, dem Gruppenträger, zu einer Einheit zusammengefasst und bei diesem besteuert werden.
Der entscheidende steuerliche Vorteil einer solchen Zusammenfassung besteht darin, dass die positiven und negativen Ergebnisse sämtlicher Gruppenmitglieder ohne betragliche Begrenzung steuerlich miteinander aufgerechnet werden (Gewinn- und Verlustausgleich). Dadurch kommt es zu einer rascheren Verwertung von Verlusten innerhalb der Gruppe. Denn ohne Gruppenbesteuerung könnten die Verluste von den „verlustbringenden“ Gruppenmitgliedern nur...