Wirtschaftsprüfer-Jahrbuch 2009
1. Aufl. 2009
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S. 25 Neue Vorschriften zur Unabhängigkeit des Abschlussprüfers durch das URÄG 2008
Kroiss/Nowotny/Reiffenstuhl/Schiemer
S. 271. Einleitung und Begriffsabgrenzung
Die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers ist seit Einführung der Pflichtprüfung im österreichischen bzw deutschen Recht der Rechnungslegung ein Thema, das Gesetzgebung, Wissenschaft und Praxis intensiv beschäftigt. Mit dem URÄG 2008 wurden Teile der Abschlussprüferrichtlinie (8. EU-Richtlinie; RL 2006/43/EG), die als Reaktion auf die jüngsten Unternehmensskandale und Unternehmenszusammenbrüche erarbeitet wurde, in das Unternehmensrecht eingearbeitet. Die Änderungen bringen weitere Verschärfungen hinsichtlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers mit sich, indem in § 271 Abs 1 UGB eine Generalklausel normiert wird, wonach bei Besorgnis der Befangenheit der Abschlussprüfer die Durchführung der Prüfung verboten ist. Der neu eingefügte § 271b UGB stellt den Konnex zwischen der Netzwerkzugehörigkeit des Abschlussprüfers und der Unabhängigkeit her.
Die Unabhängigkeit als „Kardinaltugend“ des Abschlussprüfers ist Voraussetzung dafür, dass dieser ein unabhängiges und unbefangenes Urt...