Wirtschaftsprüfer-Jahrbuch 2008
1. Aufl. 2008
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S. 109Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz: Erste Erfahrungsberichte
Reiter/Schober/Benesch
S. 1101. Einleitung
Nach Inkrafttreten des Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetzes (A-QSG, BGBl I Nr 84/2005, zuletzt geändert durch BGBl I Nr 142/2006) wurde bereits Anfang Oktober 2005 der Arbeitsausschuss für externe Qualitätsprüfungen (AeQ) als Behörde erster Instanz (§ 19 A-QSG) eingerichtet und nahm seine Arbeit auf. Erst im Juli 2006 erfolgte die Einrichtung der zweitinstanzlichen Behörde, der Qualitätskontrollbehörde (QKB, § 20 A-QSG), und erließ das BMWA die Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsrichtlinie (A-QSRL, VO gem § 22 A-QSG).
Bereits unmittelbar nach Konstituierung begann der AeQ mit den erforderlichen Vorbereitungen für die Einrichtung des Systems. So wurden in verschiedenen Arbeitsgruppen Kriterien für die Anerkennung und Weiterbildung von Qualitätsprüfern erarbeitet, eine Erhebung der voraussichtlich zu prüfenden Prüfungsbetriebe durchgeführt, Kriterien für Inhalt und Umfang der Qualitätsprüfung und der Prüfberichte sowie der Qualitätsprüfung in Hinblick auf § 229b WTBG (Überleitung der ehemaligen Buchprüfer) ausgearbeitet. Für die Einbringung der Dreiervorschläge für die Bestellung eines Qualitätsprüfers gemäß § 5 A-QSG wurde eine Checkliste ausgearbeitet und s...