Wirtschaftsprüfer-Jahrbuch 2008
1. Aufl. 2008
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S. 41Die Durchführung von Sonderprüfungen
Hassler/Kroiss/Promper
S. 431. Einleitung und Aufbau des Beitrages
Unter Sonderprüfungen versteht man jegliche Arten von Prüfungen, welche die Verifizierung eines ökonomischen bzw rechtlichen Sachverhaltes durch externe Prüfer zum Ziel haben, ohne dabei zwangsläufig periodisch wiederzukehren. Dabei ist zu unterscheiden, ob es sich um freiwillige oder gesetzlich vorgeschriebene Sonderprüfungen handelt, wobei die Anzahl Letzterer beschränkt ist. Die Rechtsstellung des Prüfers im Rahmen von Sonderprüfungen wirft Fragen in Bezug auf die Prüferauswahl und Bestellung, etwaige Ausschlussgründe, das Honorar, die Haftung sowie den Prüfungsgegenstand auf. Ziel dieses Beitrages ist es daher, die besonderen Prüfungserfordernisse bei der Durchführung von Sonderprüfungen zu thematisieren und Empfehlungen in Bezug auf deren Ausgestaltung zu geben.
Im Rahmen des Übernahmerechts-Änderungsgesetzes 2006, das im Juni 2006 im BGBl I 75/2006 veröffentlicht wurde und mit rückwirkend in Kraft trat, kam es auch zu Änderungen des Umwandlungs- und Spaltungsgesetzes sowie zur Neue...