Wirtschaftsprüfer-Jahrbuch 2008
1. Aufl. 2008
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S. 231Sorgfaltspflichten des Wirtschaftstreuhänders in Bezug auf Anti-Geldwäsche und -Terrorismusfinanzierung
Preiss/Schaffer/Leitner
S. 2331. Einleitung
Mit Umsetzung der 3. EU-Geldwäsche-Richtlinie (2005/60/EG) vom , welche mit in Kraft trat, ergeben sich auch für den Berufsstand des Wirtschaftstreuhänders einerseits neue Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, andererseits hat sich ebenso ein Paradigmenwechsel hinsichtlich der Maßnahmen zur Vermeidung abgezeichnet. So sieht der neue Ansatz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung von bislang formalistischen Maßnahmen ab und macht risikoorientierte Maßnahmen zur Wahrnehmung der Sorgfaltspflicht zur Notwendigkeit.
Im Folgenden werden überwiegend die teilweise ausgeweiteten und veränderten Sorgfaltspflichten des Wirtschaftstreuhänders des Abschnittes 6 der WT-ARL idF des Entwurfes erläutert sowie einer kritischen Diskussion unterzogen.
2. Definition
Eine allgemeingültige Definition der Geldwäsche (money laundering) ist schon aufgrund ...