Wirtschaftsprüfer-Jahrbuch 2008
1. Aufl. 2008
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S. 163Prüfungsausschuss: „Aufgaben, Haftung und Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern“
Brogyányi/Jordis/Draxler
S. 1641. Einleitung
Im Rahmen der erfolgreichen Bemühungen der Regierung(en) dieses Jahrzehnts, den österreichischen Kapitalmarkt zu internationalisieren, war es auch erforderlich, die Bestimmungen über die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates neu festzulegen bzw anzupassen. Hervorzuheben sind hierzu insbesondere der Corporate Governance Kodex und die mit dem Gesellschaftsänderungsgesetz 2005 (GesRÄG 2005) eingeführte Norm zum Prüfungsausschuss gemäß § 92 Abs 4a AktG, wodurch die Kompetenzen, aber auch die Pflichten des Aufsichtsrates wesentlich gestärkt und erhöht worden sind.
Mit dem Prüfungsausschuss gemäß § 92 Abs 4a AktG, dem ein so genannter Finanzexperte anzugehören hat, wurde dem Aufsichtsrat eine stärkere Einbindung in den Rechnungslegungsprozess, das Controlling sowie die Jahresabschlussprüfung verliehen, um so, dem internationalen Trend entsprechend, etwaigen Bilanzskandalen vorsorglich entgegenwirken zu können.
Unverändert stehen die beiden gesetzlichen Bestimmungen der §§ 95 und 96 AktG als Aufgaben- und Pflichtennormen des Aufsichtsrates da. Die beiden Nor...