Praxishandbuch Unterhaltsbemessung
2. Aufl. 2024
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S. 11. Auftrag zur Ermittlung der Unterhaltsbemessungsgrundlage
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Wenn ein Auftrag zur Ermittlung einer Unterhaltsbemessungsgrundlage (bzw des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens) ergeht, sollte als Erstes Folgendes festgestellt werden:
Wer ist der Auftraggeber? In gerichtlichen Unterhalts- oder Pflegschaftsverfahren ist der Auftraggeber das Gericht, vertreten durch die Person eines Richters oder Rechtspflegers, im Rahmen von Privatgutachten idR eine Streitpartei (idR vertreten durch einen Rechtsanwalt).
Wer (welche Person) ist das Untersuchungssubjekt? Unterhaltspflichten können immer nur eine konkrete natürliche Person treffen: den Unterhaltspflichtigen (nicht aber zB juristische Personen wie GmbH, Verein oder dgl).
Was ist die exakte Fragestellung? IdR wird die Ermittlung der Unterhaltsbemessungsgrundlage in einem bestimmten Zeitraum gefragt sein. Die Unterhaltsbemessungsgrundlage ist das monatliche, unterhaltsrechtlich relevante Netto-Einkommen eines Unterhaltspflichtigen (nachfolgend wird nur mehr der Begriff Unterhaltsbemessungsgrundlage verwendet, da sich dieser einschlägig eingebürgert hat).
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Der Auftraggeber ist insoweit von Bedeutung, als ein Buchsachverständiger bei einer Best...