Praxishandbuch Unterhaltsbemessung
2. Aufl. 2024
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S. VVorwort zur 2. Auflage
Seit der ersten Auflage sind nunmehr etwa sieben Jahre vergangen – ein Zeitraum, in dem wir weitere Erfahrungen in einer Vielzahl von Fällen sammeln durften. Daher ist es an der Zeit, unser Praxishandbuch um diese Erfahrungen zu erweitern. Auch die Rechtsprechung hat sich in den letzten Jahren klarerweise weiterentwickelt.
Wir kommen immer mehr zu der Meinung, dass der Kernsatz
Die für die Ausmittlung des konkreten Unterhaltsbedarfs zu bestimmende Leistungsfähigkeit der unterhaltspflichtigen Person ist danach zu messen, „wie ein pflichtbewusster Familienvater in der konkreten Lage des Unterhaltspflichtigen die diesem zur Erzielung von Einkommen zur Verfügung stehenden Mittel an Arbeitskraft und Vermögen vernünftiger Weise einsetzen würde“. ()
entsprechende Bedeutung hat und der Gedanke der „betrieblichen“ Machbarkeit (Cashflow, Finanzierung) zunehmend heranzuziehen ist.
Wir meinen zudem, dass der oben zitierte Kernsatz das Wesentliche auf den Punkt bringt – ob er als Generalklausel gesehen werden kann, ist eine rechtliche Frage, die Buchsachverständige nicht lösen können. Interessant ist dieser Kernsatz jedenfalls – davon sind wir überze...