Doppelbesteuerung
2024
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II. Auslegung von Abkommen
Inhaltsübersicht
1. Auslegungsziel: Einheitliche Abkommensanwendung durch die Vertragsstaaten
2. Auslegung nach dem WÜRV
3. Bedeutung von MA und MK nach dem WÜRV
1. Auslegungsziel: Einheitliche Abkommensanwendung durch die Vertragsstaaten (Schwenke)
31 Besondere Ausgangslage. Abk. sind völkerrechtl. Verträge, die durch ausdrückl. oder konkludente Willenseinigung zw. zwei oder mehreren Völkerrechtssubjekten in einem besonderen Verfahren nach den Regeln des WÜRV (als Anlage 2 dieser Vorbemerkung beigefügt) zustande kommen (vgl. Rz. 9). Nach dt. Verständnis werden sie durch das Zustimmungsgesetz in nationales Recht transformiert und erlangen dadurch innerstaatlich ihre Wirksamkeit (vgl. Rz. 10). Diese Nivellierung völkerrechtl. Verträge auf den Rang nationaler Rechtsvorschriften führt jedoch nicht dazu, dass dem Grunde nach (allein) nationale Auslegungsmaßstäbe anzulegen wären. Es ist zu berücksichtigen, dass Abkommensrecht und „normales“ nationales Recht im Grundsatz zwei rechtlich selbstständige, in sich geschlossene Rechtskreise darstellen, die nebeneinander stehen und mit eigenen Begrifflichkeiten und Auslegungsmethoden ausgestattet sind (grundlegend Debatin