Doppelbesteuerung
2024
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Art. 12 Inkrafttreten, Kündigung
Inhaltsübersicht
I. Inhalt und Aufbau
1. Aufbau
2. Vergleich mit Art. 23 und Art. 24 DBA-ESt 1954
3. Vergleich mit Art. 15 und Art. 16 MA-ErbSt
II. Zeitlicher Anwendungsbereich (Abs. 1)
1. In-Kraft-Treten
2. Anwendungsbeginn
a) Stammabkommen
b) [Die neuen Bundesländer…]
c) Zusatzabkommen
III. Kündigungsklausel (Abs. 2)
1. Kündigungsmöglichkeit
a) Kündigungserklärung
b) Kündigungsbeschränkung
2. Ende des zeitlichen Anwendungsbereichs
a) Ende der „Wirksamkeit“ im Kündigungsfall
b) Außerkrafttreten; Verlängerungsabkommen
Zusatzabkommen zu dem Abkommen vom zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftsteuern
Artikel 3
(1) Das Zusatzabkommen bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich in Berlin ausgetauscht.
(2) Das Zusatzabkommen tritt am Tag des Austausches der Ratifikationsurkunden in Kraft und ist auf alle am oder nach dem entstehenden Steuern in beiden Vertragstaaten anzuwenden.
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur...