Doppelbesteuerung
2024
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Art. 11 Anwendung für Berlin
Inhaltsübersicht
I. Räumlicher Anwendungsbereich
II. Wiedervereinigung
III. Vergleich mit Art. 14 MA-ErbSt
Bearbeiter: MMag. Dr. Ulf Zehetner
Schrifttum:
Prokisch/Rodi Double Taxation Conventions after Reunification, ET 1991, 263.
Verwaltungsverlautbarungen: Österreich: Erl. öBMF v. Zl. 04 1482/27-IV/4/90, AÖFV 301/1990: Österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen; Amtshilfevertrag/Steuer; Erweiterung des territorialen Anwendungsbereiches auf das Gebiet der ehemaligen DDR ab .
I. Räumlicher Anwendungsbereich
1 Der räumliche Anwendungsbereich des Abk. erstreckte sich seit jeher auch auf das Bundesland Berlin. Von der in Art. 11 vorgesehenen Möglichkeit, innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Vertrags eine gegenteilige Erklärung abzugeben, wurde nicht Gebrauch gemacht (vgl. zum gleich lautenden Art. 22 DBA-ESt 1954 Lang/Schuch Art. 22 Rz. 1 ff.).
II. Wiedervereinigung
2 Die deutsche Wiedervereinigung bewirkte die Ausdehnung des räumlichen Anwendungsbereiches des Abk. auf die neuen Bundesländer. Einer ausdrücklichen Änderung des Abkommenstextes bedurfte es dazu nicht. Diese Konsequenz ergab sich nämlich bereits aus...