Doppelbesteuerung
2024
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Art. 8 Verständigungsverfahren auf Antrag
Inhaltsübersicht
I. Inhalt und Aufbau
1. Verständigungsverfahren im engeren Sinn
2. Rechtsentwicklung
3. Vergleich mit Art. 19 DBA-ESt 1954
4. Vergleich mit Art. 11 MA-ErbSt
II. Antrag des Steuerpflichtigen (Abs. 1)
1. Person
a) Antragsberechtigte Personen
b) Wohnsitz
c) Doppelwohnsitz
d) Fehlender Wohnsitz
2. Maßnahmen der Finanzbehörden
a) Maßnahmen
b) Abkommenswidrige Doppelbesteuerung
c) Sachverhalts- und Auslegungskonflikte
d) Gewissheit der Doppelbesteuerungswirkung
3. Antrag
a) Zuständige Behörde
b) Antragsfrist
III. Verfahrensablauf (Abs. 2)
1. Innerstaatliches Verfahren
a) Abhilfeverfahren
b) Anspruch des Steuerpflichtigen?
2. Zwischenstaatliches Verfahren
a) Verhandlungen
b) Scheitern des Verfahrens
3. Umsetzung einer Verständigungslösung
a) Deutschland
b) Österreich
Schlußprotokoll zu Artikel 8
Artikel 8 gilt auch für juristische Personen sowie für Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die als solche der Besteuerung wie eine juristische Person unterliegen. Bei ihnen tritt an Stelle des Wohnsitzes der Ort ihrer Geschäftsleitung oder, wenn sie in keinem der Vertragsstaat...