Doppelbesteuerung
2024
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Art. 6 Schuldenabzug
Inhaltsübersicht
I. Inhalt und Aufbau
1. Inhalt
2. Rechtsentwicklung
3. Vergleich mit dem DBA-ESt 1954
4. Vergleich mit Art. 8 MA-ErbSt
II. Schuldenzuordnung (Abs. 1)
1. Verteilungsnorm
a) Schulden
b) Rechtsfolge
c) Diskriminierungsverbot
d) Ausscheidung der dem anderen Vertragstaat zugewiesenen Schulden
2. Schulden im Zusammenhang mit unbeweglichem Vermögen und Betriebstättenvermögen
a) Zuordnung an den Lagestaat
b) Wirtschaftlicher Zusammenhang
c) Besicherung
d) Subsidiarität der Besicherung
3. Sonstige Schulden
a) Zuordnung an den Wohnsitzstaat
b) Begriffsbestimmung
III. Schuldenüberschuss (Abs. 2 und 3)
1. Rechtsfolge
2. Berechnung der Überschuldung
Schlußprotokoll zu den Artikeln 3 bis 7
9. Das Abkommen berührt nicht den Anspruch auf etwaige weitergehende Befreiungen, die nach allgemeinen Regeln des Völkerrechts oder besonderen Vereinbarungen den diplomatischen oder konsularischen Beamten zustehen. Soweit auf Grund solcher weitergehenden Befreiungen Nachlaßvermögen im Empfangstaate nicht besteuert wird, bleibt die Besteuerung dem Entsendestaate vorbehalten.
Bearbeiter: Dr. Mario Züger
Schrifttum:
Dorazil/Taucher (Loseblatt, Stand: