Doppelbesteuerung
2024
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III. Die Besonderheiten der Auslegung des Abkommens
Inhaltsübersicht
1. Völkerrechtliche Auslegungsregeln
a) Art. 31 ff. WÜRV
b) Bedeutung des MA-ErbSt
c) Bedeutung des DBA-ESt 1954
d) Bedeutung von Verständigungsvereinbarungen
2. Bedeutung des nationalen Rechts
a) Eigenständigkeit des DBA-Rechts
b) Keine Art. 3 Abs. 2 MA-ErbSt nachgebildete Auslegungsvorschrift
c) Verweisungen
d) Dynamische Verweisung auf das Recht eines Vertragsstaates
e) Anknüpfungen an das Recht beider Vertragsstaaten
3. Versteinerung von Begriffsinhalten
a) Rechtslage 1954
b) Gesetzliche Änderungen
c) Rechtsprechungsänderungen
1. Völkerrechtliche Auslegungsregeln
a) Art. 31 ff. WÜRV
18 Die Auslegung des Abk. richtet sich nach völkerrechtlichen Auslegungsgrundsätzen, die in Art. 31 ff. WÜRV niedergelegt sind (ausführlich MA Art. 3 Rz. 77 ff.; Vogel Einl. Rz. 64 ff.). Da diese Bestimmungen weitgehend die völkergewohnheitsrechtlichen Grundsätze zur Auslegung völkerrechtlicher Verträge kodifizieren, sind sie auch auf Verträge anzuwenden, die vor In-Kraft-Treten des WÜRV abgeschlossen wurden und aufdie das WÜRV gem. dessen Art. 4 nicht direkt anwendbar ist (MA Vor Art. 1 Rz. 37; Vogel/Prokis...BStBl II 1989, 649BStBl II 1990, 4