Doppelbesteuerung
2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
d) Umgründungen
51 Das öUmgrStG regelt die steuerl. Behandlung der wichtigsten Umgründungsfälle, nämlich die Verschmelzung von Körperschaften, die Umwandlung von KapGes. in PersGes. oder auf den Hauptgesellschafter, die Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen und Kapitalanteilen in KapGes., den Zusammenschluss zu einer PersGes. durch Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen, die Realteilung von PersGes. und die Spaltung von Körperschaften. Mit dem öUmgrStG wurde die Fusionsrichtlinie umgesetzt.