Doppelbesteuerung
2024
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e) Erhebungsformen
31 aa) Veranlagung. Die prinzipielle Erhebungsart der Einkommensteuer ist die Veranlagung des Jahreseinkommens. Die Einkommensteuer für natürl. Personen wird in Österreich nach dem Individualprinzip (kein Splitting) veranlagt. Einkommensteuerpflichtige müssen idR vierteljährl. Vorauszahlungen leisten, die betragsmäßig auf die Einkommensteuerschuld des betr. Jahres angerechnet werden. Bei bestimmten Einkünften wird die Steuer durch Steuerabzug erhoben. Bei einer Veranlagung wird die abgezogene Steuer auf die ermittelte Einkommensteuerschuld angerechnet.
32 bb) Lohnsteuerabzug. Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird die Einkommensteuer im Abzugswege erhoben, sofern ein inl. Arbeitgeber existiert oder ein ausl. Arbeitgeber im Inl. zumindest eine Betriebsstätte hat (§§ 47 und 81 öEStG). Dem Arbeitgeber obliegt die Vornahme des Lohnsteuerabzugs, für den er auch haftet.
33 cc) Kapitalertragsteuerabzug. Ein Steuerabzug wird auch bei bestimmten Einkünften aus Kapitalvermögen vorgenommen. Die Kapitalertragsteuer (KapESt) wird gem. § 93 öEStG bei folgenden Erträgen zum Abzug gebracht:
Gewinnanteile aus Aktien, GmbH-Anteilen und Genossenschaften: Voraussetzung für den ...