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Wassermeyer/Drüen/Kaeser/Schwenke (Hrsg)

Doppelbesteuerung

Kommentar | Grundwerk inkl. 165. Ergänzungslieferung (eingeschränkt auf die Teile mit Österreich-Bezug)

2024

ISBN: 978-3-406-45143-0

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Dokumentvorschau
Doppelbesteuerung - Stand: April 2024

d) Tarif

28 Der in § 33 öEStG geregelte Tarif ist progressiv gestaltet. Innerhalb der einzelnen Einkommensbänder steigt der Durchschnittssteuersatz proportional. Bei einem Einkommen von mehr als € 11 000,– ist die ESt danach wie folgt zu berechnen:

29 Bestimmte Begünstigungen tarifl. Art bestehen für die Veräußerung von Betrieben oder Teilbetrieben gem. § 24 öEStG. Der Stpfl. hat drei Möglichkeiten zur Auswahl: Für diese Veräußerungsvorgänge kann gem. § 37 Abs. 1 iVm. Abs. 5 öEStG der halbe Durchschnittssteuersatz angewendet werden, wenn der Betrieb deswegen veräußert wird, weil der Stpfl. gestorben ist oder in einem Ausmaß erwerbsunfähig ist, dass er nicht in der Lage ist, seinen Betrieb fortzuführen, oder das 60. Lebensjahr vollendet hat und seine Erwerbstätigkeit einstellt. Zusätzlich müssen seit der Eröffnung oder dem entgeltl. Erwerb des Betriebes sieben Jahre vergangen sein. Der Veräußerungsgewinn kann auch gem. § 37 Abs. 2 Nr. 1 öEStG gleichmäßig verteilt auf drei Jahre angesetzt werden, wenn seit der Eröffnung oder dem entgeltl. Erwerb des Betriebes sieben Jahre vergangen sind. Als Alternative kann auch ein (anteiliger) Freibetrag geltend gemacht werden, der bei Veräußerung des...

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