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Wassermeyer/Drüen/Kaeser/Schwenke (Hrsg)

Doppelbesteuerung

Kommentar | Grundwerk inkl. 165. Ergänzungslieferung (eingeschränkt auf die Teile mit Österreich-Bezug)

2024

ISBN: 978-3-406-45143-0

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Dokumentvorschau
Doppelbesteuerung - Stand: April 2024

1. Rechtsquellen

1 Das österr. Steuersystem ist dem dt. sehr ähnlich. Dies hat historische Gründe. Das dt. Steuersystem wurde 1938 in Österreich eingeführt und nach dem Zweiten Weltkrieg in Geltung belassen. Mehr als 20 Jahre erfolgten keine Systemänderungen. Erst das öKStG 1966 führte zu einer wesentl. Neuerung bei der Besteuerung der Gewinne von Kapitalgesellschaften. Mit dem öEStG 1972 erfolgte der Übergang von der Haushaltsbesteuerung zur Individualbesteuerung. Ab 1988 wurden sodann in mehreren Steuerreformschritten grundlegende Veränderungen im Ertragsteuerrecht durchgeführt, die eine Entschlackung des Steuersystems von antiquierten Steuern, eine Senkung der Steuertarife bei gleichzeitiger Verbreiterung der Bemessungsgrundlagen durch Beseitigung von Ausnahmen und Begünstigungen, eine Neuordnung der Zinsen- und Dividendenbesteuerung und eine Anpassung an das EU-Recht brachten.

2 Die geltenden Rechtsquellen der Ertragsbesteuerung sind das Einkommensteuergesetz 1988 und das Körperschaftsteuergesetz 1988. Zahlreiche Vorschriften mit materiellrechtl. Bezug (zB Begriffsdefinitionen) finden sich auch im Allgemeinen Teil (§§ 4 bis 48a) der Bundesabgabenordnung 1961 (BAO).

3 Als weitere Rechtsquellen sind die Verordnungen des Bundesministers für Finanzen (BMF) zu erwähnen, ...

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