Doppelbesteuerung
2024
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Art. 28 Anwendung des Abkommens in bestimmten Fällen (ohne Parallele im MA)
Inhaltsübersicht
I. Zielsetzung
II. Absatz 1 Buchst. a
1. Negativer Zuordnungskonflikt
2. Negativer Zurechnungskonflikt
3. Verfahren nach Art. 25
a) Verständigungsverfahren
b) Schiedsverfahren
III. Absatz 1 Buchst. b
1. Materielle Voraussetzungen
a) Recht Deutschlands
b) Verhinderung von steuerlichen Freistellungen in beiden Vertragsstaaten
c) Sonstige Gestaltungen zum Missbrauch des Abkommens
2. Notifikation
a) Einkünfte
b) Konsultation
c) Parlamentarische Genehmigung
d) Inkrafttreten
IV. Absatz 2
1. Zielsetzung
2. Missbräuchliche Gestaltungen
3. Unfairer Steuerwettbewerb
V. Absatz 3
1. Zielsetzung
2. Wirkungen
Protokoll: (15) Zu Artikel 28:
Eine „missbräuchliche Gestaltung“ ist eine solche, die im Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg ungewöhnlich und unangemessen ist und ihre Erklärung in der Absicht der Steuervermeidung findet. Sie liegt in Fällen vor, in denen der gewählte Weg nicht mehr sinnvoll erscheint, wenn man den abgabensparenden Effekt wegdenkt oder wenn er ohne das Resultat der Steuerminderung einfach unverständlich wäre.
„Unfairer...