Doppelbesteuerung
2024
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Art. 13 Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen (Art. 13 MA)
Inhaltsübersicht
I. Übereinstimmung mit dem MA
II. Absatz 2
1. Ziel und Zweck
a) Relevantes OECD-MA
b) Parallele zu Art. 6
c) Wertungswiderspruch
d) Vorbilder
e) Steuerneutrale Aufwertung
2. Aktien und sonstige Anteile
3. Gesellschaft
4. Aktivvermögen
a) Begriff
b) Bezugnahme auf einen Vertragsstaat
c) Maßgebender Zeitpunkt
5. Kritik
III. Absatz 6
1. Ziel und Zweck
a) Wegzugsbesteuerung
b) Doppelbesteuerung bei Wegzugsbesteuerung
2. Rechtsfolge
a) Besteuerung des Vermögenszuwachses
b) Steuerneutrale Aufwertung
3. Ansässigkeit von mindestens fünf Jahren
a) Fünf-Jahres-Erfordernis
b) Kurze Ansässigkeit
4. Wechsel der Ansässigkeit
a) Relevanz des Art. 4
b) Begriff des Wegzugs
c) Andere Fälle des § 6 AStG
d) Andere Fälle des § 27 Abs. 6 Nr. 1 Buchst. b öEStG
Protokoll:
(1) Zu den Artikeln 2 bis 19: abgedruckt bei Art. 2
(4) Zu Artikel 13 Absatz 2:
Die Höhe des Aktivvermögens bestimmt sich nach der letzten, vor der Veräußerung der Aktien und sonstigen Anteile zu erstellenden Handelsbilanz.
(5) Zu den Artikeln 13 und 18:
Wiederkehrende Bezüge, die auf der Veräußerung ...