Doppelbesteuerung
2024
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Art. 8 Seeschifffahrt, Binnenschifffahrt und Luftfahrt (Art. 8 MA)
Inhaltsübersicht
I. Übereinstimmung mit dem MA
1. Gemeinsamkeiten
2. Unterschiede
a) Einkünfte aus der gelegentlichen Vercharterung von Seeschiffen und Luftfahrzeugen
b) Einkünfte aus der Nutzung oder Vermietung von Containern
II. Absatz 3
1. Gelegentliche Vercharterung von Seeschiffen und Luftfahrzeugen
a) Vercharterung
b) Gelegentlich
c) Zurechnung dieser Einkünfte zu den Gewinnen iSd. Art. 8
2. Nutzung oder Vermietung von Containern
a) [Einkünfte aus Containernutzung/-vermietung…]
b) Zurechnung dieser Einkünfte zu den Gewinnen iSd. Art. 8
Protokoll: (1) Zu den Artikeln 2 bis 19:
abgedruckt bei Art. 2
Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Josef Schuch/Dr. Katharina Fürnsinn
Schrifttum:
Hensel Das neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich, IWB Fach 5 Österreich Gruppe 2, 549 ff.; Jirousek Das neue DBA mit Deutschland, ÖStZ 2000, 370 ff.; M. Lang/Schuch Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland/Österreich, 1997; Vogel/Lehner Doppelbesteuerungsabkommen Kommentar, 5. Aufl., 2008, zit.: Verf. in V/L5.
Verwaltungsanweisungen: öBMF v. , EAS 2235, SWI 2003, 156; öBMF v. ; EAS 2235.