Doppelbesteuerung
2024
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I. Die Rechtsentwicklung
Inhaltsübersicht
1. Das Abkommen vom
2. Das Änderungsabkommen vom
3. Das neue Abkommen
a) Die Abkommensverhandlungen
b) Das Vorbild des MA
1. Das Abkommen vom
1 Das am in Bonn unterzeichnete „Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern“ löste das Vorgängerabk. aus 1922 ab. Das 1954 unterzeichnete Abk. trat am in Kraft. Es wurde in Dtl. am (dBGBl. II 55, 750) und in Österr. am (öBGBl. 221/1955) kundgemacht. Es war erstmalig auf die Steuern anzuwenden, die für die Zeit ab erhoben wurden.
2. Das Änderungsabkommen vom
2 Am wurde ein Änderungsabk. zum österr.-dt. DBA unterzeichnet. Dieses Änderungsabk. wurde in Dtl. am (dBGBl. II 1994, 122) und in Österr. am (öBGBl. 361/1994) verkündet. Das Änderungsabk. trat mit in Kraft. Bei den im Abzugsweg (an der Quelle) erhobenen Steuern von Dividenden war es auf die Beträge, die ab gezahlt wurden, erstmals anzuwenden. Bei den anderen Steuern vo...