Wassermeyer/Drüen/Kaeser/Schwenke (Hrsg)
Doppelbesteuerung
Kommentar | Grundwerk inkl. 165. Ergänzungslieferung (eingeschränkt auf die Teile mit Österreich-Bezug)
2024
ISBN: 978-3-406-45143-0
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Wassermeyer/Drüen/Kaeser/Schwenke (Hrsg) - Doppelbesteuerung
Art. 13 MA Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen
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[bis :] | [ab :] |
(3) Gewinne aus der Veräußerung von Seeschiffen oder Luftfahrzeugen, die im internationalen Verkehr betrieben werden, von Schiffen, die der Binnenschifffahrt dienen, und von beweglichem Vermögen, das dem Betrieb dieser Schiffe oder Luftfahrzeuge dient, können nur in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet. | (3) Gewinne, die ein Unternehmen eines Vertragsstaates, welches Seeschiffe oder Luftfahrzeuge im internationalen Verkehr betreibt, aus der Veräußerung solcher Seeschiffe oder Luftfahrzeuge oder von beweglichem Vermögen, das dem Betrieb dieser Seeschiffe oder Luftfahrzeuge dient, bezieht, können nur in diesem Staat besteuert werden. |
(4) Gewinne, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus der Veräußerung von Anteilen bezieht, deren Wert zu mehr als 50 vom Hundert unmittelbar oder mittelbar auf unbeweglichem Vermögen beruht, das im anderen Vertragsstaat liegt, können im anderen Staat besteuert werden. | (4) Gewinne, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus der Veräußerung von An... |