Wirtschaftsprüfer-Jahrbuch 2018
1. Aufl. 2018
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S. 126Mit der Richtlinie 2014/56/EU vom zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen (AP-RL) war der nationale Gesetzgeber gefordert, die Bestimmungen dieser Richtlinie in nationales Recht umzusetzen bzw. aufgrund der in der Verordnung (EU) Nr 537/2014 vom über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (AP-VO) umfangreich enthaltenen Wahlrechte, diese auszuüben.
Nach Ablauf der zweijährigen Umsetzungsfrist traten mit die Regelungen der EU-Audit-Reform in Kraft und führten in einem ersten Schritt durch das APAG und das APRÄG sowie in einem Zwischenschritt durch die Einführung des 7. Abschnitts in der WT-ARL zu weitreichenden Änderungen im Bereich der Abschlussprüfung, die auch wesentliche Auswirkungen auf die Anforderungen an die Qualitätssicherung in einem Prüfungsbetrieb haben. Das APAG löst das A‑QSG ab, das mit außer Kraft gesetzt wurde. Außerdem wurde die Richtlinie zur Sicherung der Qualität von Prüfungsbetrieben (IWP/PG7) durch die Einführung des 7. Abschnitts der WT-ARL ersetzt, welcher wiederum vollinhaltlich mit