Wirtschaftsprüfer-Jahrbuch 2012
1. Aufl. 2012
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S. 67Durchführung von sonstigen Prüfungen (Zusicherungsleistungen) und vereinbarten Untersuchungshandlungen
Rath/Szaurer/Geißler
S. 691. Überblick und Vergleich von Assurance-Aufträgen
Bereits der Gesetzgeber hat erkannt, dass neben den gesetzlich notwendigen Abschlussprüfungen weiterer Bedarf an betriebswirtschaftlichen Prüfungen besteht. Diese Prüfungen umfassen nicht immer nur historische Finanzinformationen wie Jahres- oder Konzernabschlüsse, sondern auch nichtfinanzielle historische Informationen, prognostizierte Finanzinformationen oder Verhaltensweisen. Diese Fülle an möglichen Auftragsgegenständen stellt sowohl den Wirtschaftstreuhänder als auch den Mandanten vor die Herausforderung, den Leistungsumfang der Dienstleistung entsprechend zu definieren und festzulegen.
So sind Wirtschaftstreuhänder (sowohl Steuerberater als auch Wirtschaftsprüfer) nach § 3 Abs. 1 Z 4 WTBG bzw. § 5 Abs. 2 Z 1 WTBG berechtigt, Prüfungsaufgaben durchzuführen, die nicht in der Erteilung eines förmlichen Bestätigungsvermerkes münden. Sonstige Prüfungen und vereinbarte Untersuchungshandlungen dürfen demnach sowohl von Steuerberatern als auch von Wirtschaftsprüfern durchgeführt werden. Nach § 5 Abs. 2 WTBG dürfen Wirtschaft...