Wirtschaftsprüfer-Jahrbuch 2012
1. Aufl. 2012
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S. 399Sonderfragen des Budgetbegleitgesetzes 2011
Bruckner/Bodis/Engenhart
S. 4011. Einleitung
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 wurde die Besteuerung der Kapitalerträge maßgeblich geändert.
Waren vor dem BBG 2011 bloß Früchte aus der Überlassung von Kapital besteuert worden und waren Wertveränderungen der Einkunftsquelle selbst grundsätzlich unbeachtlich gewesen, kam es durch dieses zu einer Ausweitung der Besteuerung auf realisierte Wertsteigerungen der Vermögenssubstanz und auf Einkünfte aus Derivaten. Dadurch wurde die bisherige Trennung von Substanz und Früchten im außerbetrieblichen Bereich weitgehend aufgegeben.
Durch das Abgabenänderungsgesetz 2011 und das Budgetbegleitgesetz 2012 wurde das neue Besteuerungsregime durch Änderungen und Anpassungen weiter optimiert.
In diesem Beitrag soll ein kurzer Überblick über das neue Besteuerungsregime und die damit verbundenen Fragestellungen gegeben werden.
2. Grundzüge der neuen Kapitalbesteuerung
Durch das BBG 2011 gliedert sich der neue § 27 EStG in drei Grundtatbestände: in Einkünfte aus der Überlassung von Kapital, Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen und Einkünfte aus Derivaten.