Wirtschaftsprüfer-Jahrbuch 2012
1. Aufl. 2012
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S. 371Das neue Sanierungsverfahren nach dem Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010
Jaufer/Platzgummer/Fiala
S. 3731. Einleitung
Am trat das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 (IRÄG 2010, BGBl I 29/2010) in Kraft, welches eine der umfassendsten Reformen des Insolvenzrechtes für Unternehmen seit langem darstellt. Ihren Anfang nahm die Novelle im Regierungsübereinkommen für die 24. Gesetzgebungsperiode, das die Ziele der Reform vorgab:
Zurückdrängung der Konkursabweisungen mangels Masse,
Unterbinden der Konkursverschleppung durch den Schuldner, und damit die Erhöhung der Sanierungschancen,
Schaffung einer übersichtlichen Verfahrensstruktur und
Erleichterung der Unternehmensfortführung.
Eine zentrale Änderung ist die Schaffung eines einheitlichen Insolvenzverfahrens im Rahmen der neuen Insolvenzordnung (IO) durch die Auflösung der Doppelgleisigkeit von Konkurs und Ausgleich. Die IO regelt nun alle Arten von Insolvenzverfahren:
den Konkurs (mit der Möglichkeit eines Sanierungsplans),
das Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung und
das Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung.
Das in der Praxis zunehmend bedeutungslos gewordene Ausgleichsverfahren wurde durch das Sanierungsverfahren ersetzt, wobei der Begri...