Wirtschaftsprüfer-Jahrbuch 2012
1. Aufl. 2012
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S. 167Qualitätssicherung in Prüfungsbetrieben
Reiter/Nagy/Geiger
S. 1691. Einleitung
Mit dem Auslaufen der entsprechenden gesetzlichen Übergangsbestimmungen sind Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften, welche Pflichtprüfungen nach österreichischem Recht durchführen, nunmehr nicht nur verpflichtet, in ihrem Prüfungsbetrieb ein Qualitätssicherungssystem einzurichten, sondern auch, dieses Qualitätssicherungssystem in periodischen Intervallen im Rahmen von externen Qualitätsprüfungen auf seine Angemessenheit und Effektivität überprüfen zu lassen. Das Vorliegen einer Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der externen Qualitätsprüfung ist in diesem Zusammenhang unabdingbare Voraussetzung für die Vornahme von Prüfungshandlungen.
Das Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz (A-QSG) regelt die Behördenzuständigkeiten und das Verwaltungsverfahren zur Erlangung einer Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der externen Qualitätsprüfung. Es hält zunächst fest, dass Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften verpflichtet sind, Maßnahmen zu setzen, die eine hohe Qualität und eine laufende Verbesserung der Qualität der von ihnen durchzuführenden Prüfungen gewährleisten und ...