Wirtschaftsprüfer-Jahrbuch 2011
1. Aufl. 2011
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S. 353Steueroptimale Verlustverwertung
Bruckner/Wiesner/Kainz
S. 3551. Einkommensteuerrecht
1.1 Grundlagen
Das Einkommen im Sinne des Einkommensteuergesetzes ist der Gesamtbetrag der Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten nach Ausgleich mit Verlusten, die sich aus einzelnen Einkunftsarten ergeben, nach Abzug der Sonderausgaben (§ 18) und außergewöhnlichen Belastungen (§§ 34 und 35) sowie der Freibeträge nach den §§ 104, 105 und 106a (§ 2 Abs 2 EStG). Daher ist zwischen dem Verlustausgleich und dem Verlustabzug (im Rahmen der Sonderausgaben) zu unterscheiden:
Unter Verlustausgleich versteht man sowohl die Saldierung positiver und negativer Einkünfte innerhalb einer Einkunftsart (horizontaler Verlustausgleich) als auch die Saldierung positiver und negativer Einkünfte aus unterschiedlichen Einkunftsarten (vertikaler Verlustausgleich).
Vor dem horizontalen und vertikalen Verlustausgleich erfolgt zunächst noch der sog „innerbetriebliche“ Verlustausgleich (zB die Verrechnung eines laufenden Verlustes mit einem Veräußerungsgewinn), wobei hier der Steuerpflichtige die Reihenfolge selbst bestimmen kann ().
In den horizontalen Verlustausgleich (= Saldierung positiver und negativer Einkün...